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Zum GMG

Es ist vollbracht - und nun?

Anmerkungen der Ärzte-Union Brandenburg zum GMG, seinen Auswirkungen und Unwägbarkeiten

Es ist vollbracht: Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz hat seine "parlamentarischen Hürden" genommen und ist letztlich vom Bundesrat beschlossen worden.
Zugegeben, der Begriff einer "parlamentarischen Hürde" ist im Zusammenhang mit diesem Gesetz sicher nicht richtig gewählt. Denn gerade die Konsensverhandlungen zu den Eckpunkten dieser Gesundheitsreform haben die Hürden für die Beschlussfassung in den parlamentarischen Gremien niedrig gehängt und somit für satte Mehrheiten gesorgt.
Und wer von den Parlamentariern nicht auf Linie war, ist durch Rücktrittsdrohungen des Kanzlers oder durch innerparteiliche "Inpflichtnahme" auf Kurs gehalten worden.
Allein, weder Sozialisten noch Christ-Soziale und -Demokraten scheinen so recht zufrieden mit diesem Werk; öffentlich wird es zwar als ein richtiger Schritt gepriesen, aber schon längst haben die Streitigkeiten über die nächsten Änderungsnotwendigkeiten im Gesundheitswesen begonnen.
Bezeichnend ist, dass nur wenige der Parlamentarier überhaupt wissen, viele noch nicht einmal erahnen, welche strukturellen Auswirkungen diese Gesetzesänderungen bewirken.
Weder Krankenkassen, noch Ärzteschaft, noch Patienten sind so recht zufrieden. Im Gegenteil. Vieles wird kritisiert. Trotzdem ist längst mit der Umsetzung dieser staatlichen Vorgaben begonnen worden. Mit Vorgaben, die vor allem auch uns Ärzte erheblich berühren.
Es ist schon fast "pervers", dass wir einen Großteil der auf uns zukommenden weitreichenden Veränderungen - sprich Belastungen - auch noch aus unseren eigenen Taschen, respektive Honoraren finanzieren werden. Dies sucht schon seinesgleichen!
Im Klartext heißt das: Weniger Einnahmen der KVen durch Bereinigungen der Gesamtvergütung für die unterschiedlichen, gesetzlich gewollten Strukturänderungen!
Dafür aber mehr Ausgaben durch gesetzliche Verpflichtung zu mehr Aufgabenübernahme!
Wir werden also beispielsweise für die im Gesetz vorgegebene integrierte Versorgung, für die Prüfung der wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, für die hausarztzentrierte Versorgung, für die Überwachungsorgien im Prüfwesen und - wie pikant - für "Anti-Korruptionsstellen" uns das Geld selbst zahlen.
Ganz zu schweigen von unserer neuen Funktion als "Kassierer der Praxisgebühr für die Krankenkassen", die dem Einzelnen leider jede Menge Arbeit, wahrscheinlich auch viel Bürokratie und Ärger macht, aber kaum Vorteile bringt. Schließlich werden die 10 Euro durch die Kassen von unserem Honorar wieder abgezogen.
Die "Praxisgebühr" hat aber - hoffentlich! - einen steuernden Effekt, den wir Ärzte immer eingefordert haben, um nicht sinnlos in Anspruch genommen zu werden. Vielleicht ist sie auch ein erster Schritt in Richtung Kostenerstattung, welche von uns als politischer und struktureller Lösungsansatz der Probleme im Gesundheitswesen vorgeschlagen wird.
Aber letztlich bedeutet sie Arbeit in den Praxen. Deshalb wäre eine ärztliche Gebühr - zu zahlen von den Krankenkassen, die ja auch das Geld erhalten - nur angemessen. Und da sie das Geld erhalten, müssen die Kassen auch das Risiko und den Aufwand eines Inkassoverfahrens tragen.
In diesen Punkten benötigt die KBV als Verhandlungsführer gegenüber den Kassen die Unterstützung aller Verbände, Fachschaften und Organisationen der Ärzteschaft.
Obwohl die Praxisgebühr als eine Auswirkung des GMG in den Medien in den zurückliegenden Wochen Thema Nr. 1 ist, ist ihre Auswirkung hinsichtlich der Wichtigkeit der Veränderungen, die dieses neue Gesetz mit sich bringt, eher "zwergenhaft".
"Riesiger" wird es dann schon, wenn man daran denkt, dass nunmehr die Krankenkassen zum "Player" auf einer nicht näher definierten gesundheitspolitischen Spielwiese - der integrierten Versorgung - gemacht werden. Das Spielgeld dazu wird aus der Kasse der Krankenhäuser und der Landes-KVen entnommen, in dem die jeweiligen Gesamtvergütungen mal kurz um 1 Prozent gekürzt werden.
Dabei sind die Landes-KVen noch nicht einmal potenzieller Vertragspartner, können also auch kaum darüber entscheiden, ob dieses Geld, welches ja aus der Gesamtvergütung requiriert wurde, auch medizinisch sinnvoll verwendet wird.
Vielleicht aber ist das - die medizinisch sinnvolle Verwendung - auch gar nicht das Hauptziel. Denn integrierte Versorgung soll sich in aller erster Linie rechnen. Anders ausgedrückt, es soll Geld gespart werden! Also als Input ein ökonomischer Anreiz der Kassen von den Konten der Ärzte, der als Output eine weitere Ökonomisierung bei ärztlichen oder ärztlich veranlassten Leistungen zur Folge hat. So ökonomisch durchdacht können Gesundheitsgesetze sein!
Nach welchen Kriterien werden übrigens die hausärztlich tätigen Kollegen von den Krankenkassen unter Direktvertrag in der hausarztzentrierten Versorgung genommen? Steht hier die medizinische Versorgung der Patienten durch den jeweiligen Hausarzt im Vordergrund oder eher die ökonomisch determinierte Behandlung von Versicherten?
Nur zwei Beispiele für "schlummernde Riesen", die, wenn sie falsch "wachgeküsst" werden, die ambulanten medizinischen Rahmenbedingungen erheblich nachteilig für uns, aber auch für unsere Patienten verändern können.
Genau deshalb brauchen wir weiter starke KVen, die auf diesen und anderen "Spielwiesen" die Spielregeln noch mitbestimmen können.
Genau deshalb brauchen wir noch stärkere Organisationen außerhalb der KV, welche die "Spielwiesen" mitgestalten, auf denen eine KV nicht mehr tätig sein darf.
Der Trumpf in unserer Hand wird weiter die ärztliche Geschlossenheit sein, die in unserer Ärzte-Union Brandenburg gewahrt werden kann. Diese ergänzt durch eine viel freiere Meinungsäußerung, als es eine Körperschaft tun kann, und durch das Recht auf Aktionen ohne staatliche Verbote kann Garantie sein für die Sicherung unserer freiberuflichen Interessen.

Peter Noack, Vorsitzender der Ärzte-Union Brandenburg

 

 

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