|
Bürokratische Zumutungen durch neue Heilmittel-Richtlinien
Potsdam, 12. Juli 2004. Als „bürokratisch-organisatorische Missgeburt“ bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der Ärzte-Union Brandenburg, Dr. Werner Hessel, die jüngsten Verfahrensweisen bei der Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinien zum 1.7.2004. „Dass wir Ärzte erst 3 Tage vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes dieses in die Hände bekommen, ist schon eine Zumutung“, sagte Hessel. Aber dass noch nicht einmal die neuen Formulare vorhanden seien und es auch keine Übergangslösungen gegeben habe, sei schon ein starkes Stück.
Der in Beeskow niedergelassene Allgemeinmediziner war bereits 2001/2002 durch Vorträge im Auftrag der KV Brandenburg bei der Verbreitung der Heilmittel-Richtlinien beteiligt gewesen. „Es ist ein Unding, dass bei so einer langen Vorbereitungszeit, die sich ja infolge der ministeriellen Beanstandungen seit November 2003 ergeben hatte, immer noch zahlreiche Vertragsärzte improvisieren müssen, indem sie die alten Vordrucke mit den neuen Inhalten füllen sollen“, stellte Hessel fest. Die Übergangsregelungen hätten die Vertragsärzte erst bei der Abgabe der Abrechnung bzw. durch ein Schreiben der KV Brandenburg am 10.7.04 erhalten. Auch die KV hatte diese Informationen nicht eher.
Als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V bezeichnete Hessel die Abschaffung der Langfristverordnung. „Wenn bei bestimmten Krankheiten Langfristverordnungen bisher medizinisch notwendig waren, kann man das nicht durch einen Verwaltungsakt außer Kraft setzen. Diese Kranken werden eigentlich durch die Bezeichnung außerhalb des Regelfalles ausgegrenzt“, meinte Hessel.
Der eilige Genehmigungs-Verzicht mehrerer Krankenkassen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles werfe schon die Frage auf, ob die Krankenkassen sich bewusst als „großzügig“ erweisen wollen und damit ebenso bewusst die eigentlich im Gesetz enthaltenen Sparbemühungen ignorieren. „Vermutlich aus Marketinggründen, um die Versicherten zu halten“, argumentiert Hessel. Damit werde wieder einmal die alleinige Entscheidung dem Arzt zugeschoben und die Kassen könnten bei Nichteintreten der prognostizierten Spareffekte die Schuld den Ärzten zuweisen.
Ansprechpartner:
Dr. Werner Hessel, stellvertretender Vorsitzender der Ärzte-Union Brandenburg,
Tel. 03366/21517
|