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Pressemitteilung
Ärzte-Union Brandenburg
BKK VBU begeht Vertragsbruch!
Brandenburger Vertragsärzte versorgen VBU-Patienten, aber Krankenkasse kürzt Honorare
Aufruf an alle brandenburgischen Vertragsärzte: Klären Sie auf, welche Krankenkassen ihren vertraglichen Vereinbarungen nachkommen und welche nicht
Potsdam, 23. März 2004. Die BKK Verkehrsbau Union (VBU) hat rückwirkend und willkürlich den brandenburgischen Vertragsärzten die Honorare für bereits erbrachte medizinische Leistungen gekürzt. Der stellvertretende Vorsitzende der Ärzte-Union Brandenburg, Dr. Hessel, wertete dies als „ungeheuerlichen Vorgang“.
Wenn die Verträge mit der BKK VBU in der Praxis nichts mehr wert seien, dann müssten die Vertragsärzte Brandenburgs in Zukunft genauer überlegen, ob sie Versicherte dieser Kasse – außer in Notfällen – überhaupt noch behandeln, sagte Hessel.
Zum Hintergrund der rechtswidrigen Honorarkürzung:
Die BKK VBU hatte mit Hinweis darauf, dass sie in Berlin eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung mit Berliner medizinischen Einrichtungen abgeschlossen habe, die Honorarzahlungen an die brandenburgischen Ärzte um 1 Prozent gekürzt.
Der Widerspruch der KV Brandenburg, ein mit Berliner Einrichtungen abgeschlossener Vertrag könne nicht zu Honorarkürzungen in Brandenburg genutzt werden, wies die BKK VBU zurück. Sie „begründete“ dies damit, dass auch Brandenburger VBU-Versicherte in Berlin einen Arzt aufsuchen würden. Es bestehe eine – Originalton - „topographische“ Nähe.
„Ein solches Vorgehen entspricht einem radikalen Verfall der Sitten“, stellte Hessel fest. „Die Ärzte-Union Brandenburg wird alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auffordern, in Zukunft sich die Versicherungsverhältnisse der Patienten genau anzusehen. Wer Vertragsbruch begeht, muss mit öffentlicher Kritik und mit öffentlicher Aufklärung leben. Wenn die BKK VBU neue gesetzliche Vorgaben so missbraucht, soll sie die Versorgung ihrer Versicherten – da ja eine topographische Nähe zu Berlin besteht – auch in Berlin organisieren“, sagte er.
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