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Pressemitteilung
Durch politische Entscheidungen werden seit dem 1. Quartal des Jahres 2005 der ambulanten medizinischen Versorgung beträchtliche finanzielle Mittel entzogen. Der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg fehlen im Vergleich zum Vorjahr pro Quartal rund 5 Millionen Euro für die Vergütung bereits erbrachter ambulanter medizinischer Leistungen.
Gesetzlich wurde festgelegt, dass für Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Kopfpauschalen an die kassenärztlichen Vereinigungen gezahlt werden.
Gesetzlich wurde festgelegt, dass die Krankenkassen von der ohnehin zu geringen Gesamtvergütung 1% einbehalten und damit der ambulanten Basisversorgung entziehen können.
Gesetze verhindern nicht, dass Krankenkassen Honorare für bereits erbrachte medizinische Leistungen zurückhalten, obwohl sie regelmäßige Zahlen von ihren Versicherten erhalten.
Die chronische Unterfinanzierung der ambulanten Medizin im Osten –im Vergleich zu den Alt-Bundesländern stehen in Brandendenburg nur knapp über 70 Prozent der Mittel zu Verfügung – bedeutet in Verbindung mit der oben genannten Kürzung der Zahlungen der Krankenkassen an die KV Brandenburg für viele Arztpraxen das betriebswirtschaftliche AUS !
Die bisherigen Angebote der Krankenkassen sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein und führen in keiner Weise zu einer Lösung der aufgezeigten Finanzmisere. Wir Ärzte wollen keine Almosen, sondern wir fordern tragfähige und dauerhafte Lösungen!
Daher werden am Freitag, dem 9.12.2005, die Brandenburger HNO-Praxen geschlossen bleiben.
Notfalldienstregelungen vor Ort stellen die notwendige Akutversorgung sicher.
gez. Dr. Gerald E. Gronke
Vors. d. Landesgruppe Brandenburg
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