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Artikel (Kasten) in KV intern 1/2008 S. 5/6
http://www.kvbb.de/dyn/epctrl/con/kvbb001217/cat/kvbb000165/mod/kvbb000165/pri/kvbb
"Ja" zur Mandatierung der KVBB durch die brandenburgischen Hausärzte für den Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73 b SGB V
Das Deutsche Ärzteblatt titelt im Heft 1/2 dieses Jahres "Aufbruch ins Ungewisse" und vergleicht die Ausbietung der ambulanten Versorgung seitens der AOK Baden-Württemberg mit einem Erdbeben mittlerer Stärke. Eingedenk der Tatsache, dass Erdbeben gewöhnlich nichts Gutes nach sich ziehen, ist diesem Vergleich zuzustimmen. Denn was passiert? An der KV vorbei schließt eine große Krankenkasse mit den Ärzteverbänden MEDI BW und Hausarztverband BW einen flächendeckenden Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung. Aber beileibe nicht konsequent ganz ohne KV, der dafür die Mittel aus der Gesamtvergütung entzogen werden! Nein, auf die bewährten Funktionen der KV bei der Notfallversorgung soll dennoch zurückgegriffen werden. Man pickt sich also die Rosinen heraus. Mit etwas Fantasie kann man weitere Fragen aufwerfen, z.B. nach der Finanzierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung, nach der Honorarverteilung und deren Logistik und vieles mehr. Die nunmehr "Rest-KV" muss dagegen weiterhin alle ihr aufgetragenen gesetzlichen Aufgaben erfüllen, wobei durch die genannte Bereinigung der Gesamtvergütung auch dem KV-Haushalt Mittel entzogen werden, was diese Aufgabenerfüllung arg in Frage stellt. Und wer garantiert auf welcher Grundlage die Erfüllung der gemachten Versprechungen seitens der Krankenkasse?
Die Diskussion um den - eigentlich doch gesetzlich unumstrittenen - geplanten Gesundheitsfonds der letzten Tage und Wochen lässt in diesem Zusammenhang vermuten, dass ein Motiv für das Ausscheren des Südwestens der befürchtete Abfluss von Mitteln in andere Teile der Republik ist, wo es bisher weniger gab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können uns in Brandenburg eine Schwächung des KV-Systems nicht leisten. Wir müssen den Krankenkassen aus dem KV-System heraus attraktive Versorgungsangebote machen, und wir sind sicherlich auch dazu in der Lage. Nutzen wir daher die bewährten KV-Strukturen und Ressourcen, streiten wir uns lieber innerhalb der KV über Fehler und Unzulänglichkeiten, aber geben wir der KV das Mandat, entsprechend den dafür vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß §73 b SGB V abzuschließen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Werner Hessel, Beeskow Facharzt für Allgemeinmedizin Vorsitzender des Vorstandes der Ärzte-Union Brandenburg
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